Skischaukel am Riedberger Horn
Pressmitteilung zur Rücknahme der Änderung des Alpenplans
› Für den Bund Naturschutz ist die Rücknahme der Änderung des Alpenplans der größte umweltpolitische Erfolg eines breiten gesellschaftlichen BündnissesUnsere Bemühungen Zeigen Wirkung
Nach Wochen der Proteste scheint der Streit um das Riedberger Horn sich endlich zum Guten zu wenden.
Süddeutsche Zeitung 05.04.2018
Die Welt 06.04.2018 (zu beachten ist das Zitat "...für mindestens zehn Jahre"-und dann?)
Bayerischer Rundfunk 06.04.2018
Das Ergebnis der heutigen Besprechung in der Staatskanzlei zum Riedberger Horn bewertet der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz, Richard Mergner, wie folgt:
„Die Natur am Riedberger Horn scheint vorerst vor einer Skischaukel und einer neuen Abfahrtspiste in steilem Rutschgelände verschont zu bleiben. Wir freuen uns, dass Ministerpräsident Markus Söder kurz vor dem Aufprall die Reißleine gezogen hat, egal ob aus Einsicht oder aus Angst vor den Landtagswahlen. Der BUND Naturschutz fordert jedoch, dass die von Söder noch als „Heimatminister“ rechtswidrig durchgepeitschte Änderung des Alpenplans im Landesentwicklungs-programm zurückgenommen wird. Erst dann gibt es Rechtsicherheit. Wir halten daher die Normenkontrollklage aufrecht. Der BUND Naturschutz dankt den tausenden Unterstützern im Allgäu und weit darüber hinaus ohne deren Engagement sich die Staatsregierung nicht um 180 Grad gedreht hätte.“
Pressemitteilung: BN UND LBV REICHEN KLAGE GEGEN ALPENPLANÄNDERUNG AM RIEDBERGER HORN EIN
Dem können wir uns nur anschließen! Man sieht also: Grund zum Feiern, aber nicht zum Ausruhen!
Der Alpenplan gerät unter Druck
Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang wollen die Skigebiete Balderschwang und Grasgehren durch eine Verbindungsbahn am Riedbergerhorn und eine Erweiterung in Grasgehren verbinden. Die Planungen liegen jedoch komplett (neue Bergbahn) bzw. überwiegend (neue Pisten) in der Ruhezone der Alpenschutzzone C, die weder verkehrstechnisch noch intensiv-touristisch erschlossen werden darf. Diese Zone ist Teil des Alpenplanes, der seit 40 Jahren zum bayerischen Landesentwicklungprogramm (LEP) gehört und deren Vorgaben bisher unangetastet blieben. Der Bayerische Landtag hat den Alpenplan erst 2013 erneut bestätigt. Für die ARL (Akademie für Raumforschung und Landesplanung) ist er eine raumplanerische Erfolgsgeschichte.
Der Alpenplan steht für eine nachhaltige Entwicklung im bayerischen Alpenraum. Besonders sensible Lebensräume werden durch die Ausweisung als Alpenzone C am stärksten vor Verkehrserschließungen geschützt. Die Zonen A und B dürfen unter weniger strengen Auflagen bedingt weiter erschlossen werden.
Das Gebiet um das Riedbergerhorn ist eines der wichtigsten Lebensräume des Birkhuhns in den Bayerischen und Allgäuer Alpen. Deutschlandweit ist das Birkhuhn stark gefährdet. Die Erschließung des Riedbergerhorns durch einen Verbindungslift zwischen den Skigebieten Grasgehren und Balderschwang würde die dort zur Zeit noch stabile Population des Birkhuhns bedrohen. Auch die Bestände anderer Vogelarten würden gefährdet.
Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) und viele andere Naturschutzverbände wie der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), der Deutsche Alpenverein (DAV), der Verein zum Schutz der Bergwelt, die Naturfreunde und die Internationale Alpenschutzkommission (Cipra) lehnen eine Verbindungsbahn über das Riedbergerhorn aus diesen Gründen entschieden ab.
Lesen Sie die aktuelle, vollständige Stellungnahme, die die Naturschutzverbände gemeinsam erstellt haben.
Stellungnahme Verbindungslift vom 08.12.2014
Stellungnahme an die VG Hörnergruppe, Fischen i. Allgäu vom 8.12.2014
Hörnlebahn im Skigebiet Grasgehren
Im Zusammenhang mit dem Verbindungslift nach Balderschwang will die Liftgesellschaft Grasgehren zusätzlich die bestehenden zwei Schlepplifte durch eine 8er Sesselbahn ersetzen. Der BN sieht dieses Vorhaben eindeutig als Teil der geplanten Skischaukel und lehnt auch diesen Liftneubau entschieden ab.
Zu dem Vorhaben haben die Naturschutzverbände eine gesonderte Stellungnahme eingereicht.