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Stellungnahmen vor 2017

Position des Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Wasserkraftnutzung

Die Ziele der Bundesregierung, den Anteil der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien auf mind. 30% bis 2020 auszubauen, sowie eine Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um mind 30% (Bezugsjahr: 1990) zu erreichen, werden vom BfN unterstützt. Der hierzu notwendige Ausbau der erneuerbaren Energieträger und die damit verbundene Nutzung der Wasserkraft zur Sicherung der Energieversorgung werden nicht in Frage gestellt, allerdings sollten hierbei Naturschutzbelange beachtet werden.

Den Möglichkeiten zum Neubau von neuen Wasserkraftwerken und Querbauwerken steht das BfN kritisch gegenüber. Mit der Errichtung neuer Kraftwerksstandorte kommt es zu Veränderungen im Bereich der Fließgewässerdynamik, der Gewässer-Auen-Verbindung und der Grundwasserverhältnisse. Die damit verbundene Veränderung der Standortverhältnisse führt zu einer Veränderung der Lebensraumbedingungen für Pflanzen und Tiere. Insbesondere naturnahe Gewässer-Auen-Ökosysteme gelten als hot spots der Biologischen Vielfalt. Angesichts des Ziels zum Erhalt der Biologischen Vielfalt, gerade im Bereich naturnaher und natürlicher Fließgewässer, sollten diese Bereiche von entsprechenden anthropogenen Beeinträchtigungen ausgenommen werden. Vor allem bisher ungenutzte und weitestgehend natürliche und frei fließende Gewässerbereiche sollten von dem Bau zusätzlicher  Kraftwerke ausgenommen werden.

Die Nutzung und der Potenzialausbau bestehender Standorte und notwendiger, bestehender Querbauwerke, bei gleichzeitiger Minimierung der ökologischen Auswirkungen durch die Wasserkraftnutzung, werden befürwortet. Hierbei sollten besonders die Potenziale der Kraftwerke mit einer bestehenden Leistung von mehr als 1 MW erweitert werden. Den Neubau von Wasserkraftanlagen mit Leistungen bis 100 kW hält das BfN nicht für Ziel führend, da im Verhältnis zu dem zu erzielenden energetischen Ertrag hohe Veränderungen und ökologische Verluste im Gewässer und in angrenzenden Auenbereichen zu erwarten sind. Die Erweiterung und Modernisierung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser „kleinen“ Anlagen hält das BfN für sinnvoll, wenn dies mit einer Verbesserung der ökologischen Situation im Gewässer und in der Aue im Einflussbereich der Anlage verbunden wird.

Die im Rahmen des Ausbaus vorzunehmenden ökologischen Verbesserungen sollten:

  • die Durchgängigkeit für Fische und andere aquatische Lebewesen verbessern,
  • Möglichkeiten zur Anbindung und Erhaltung angrenzender Auenbereiche – einschließlich der hierfür typisch und prägenden Wasserstandsschwankungen und -zyklen – schaffen,
  • eine Sicherung quasi natürlicher Grundwasserverhältnisse im Ober- und Unterwasserbereich des Querbauwerks beinhalten, sowie
  • Möglichkeiten zur Durchleitung von Treibgut bereitstellen.
  • Beachtung von jahreszeitlichen und artenökologischen Kriterien bei der Festlegung des Mindestwasserabflusses in der Ausleitungsstrecke

Hierbei sind die Vorgaben aus den regionalen, nationalen und europäischen Gesetzen und Richtlinien zu beachten. Ebenso sollten die aufgrund aktueller Erkenntnisse erstellten Empfehlungen, wie z. B. „Der Leitfaden zur Errichtung von Wasserkraftanlagen“ vom BMU oder die Vorgaben des DWA berücksichtigt werden.