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Gutachten der Staatsanwaltschaft bestätigt Einschätzung des BN

Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Naturschutzfachliches Gutachten geht von mehrere Jahre dauernden Renaturierungsmaßnahmen aus. Naturschutzbehörden müssen strukturell besser ausgestattet werden. Wenig Einsicht bei Alpgenossenschaft.

18.07.2024

Das Verfahren gegen zwei Männer der Alpgenossenschaft, die für das Ausbaggern des Rappenalpbachs verantwortlich waren, wurde heute gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 25.000 Euro eingestellt. Für die Beweisaufnahme wurde vor Gericht ein naturschutzfachliches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgestellt. Dieses deckt sich mit den Einschätzungen der BN-Expert*innen und legt massive Schäden an dem Bach dar, die nur durch sehr umfangreiche und langwierige Renaturierungsmaßnahmen behoben werden können.

„Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Rappenalpbachs wird sehr lange dauern. Das Gutachten der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der ursprüngliche ökologische Zustand nach Abschluss der Renaturierungsbauarbeiten erst in etwa fünf Jahren wiederhergestellt sein wird und etwa 860.000 Euro kostet. Wir werden diesen Prozess intensiv begleiten und erst Ruhe geben, wenn die Arbeiten komplett und zu unserer Zufriedenheit abgeschlossen sind. Die bisherigen Initialmaßnahmen können nur ein erster, kleiner Anfang sein“, erklärte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.


Mergner betont, dass die Naturschutzbehörden strukturell deutlich besser aufgestellt werden müssen. „Das Drama am Rappenalpbach konnte im Grunde nur passieren, weil solche Maßnahmen nicht oder nur sehr sporadisch kontrolliert werden. Um so etwas in Zukunft zu verhindern, müssen die Unteren Naturschutzbehörden mit dem nötigen Personal und Rüstzeug ausgestatten werden. Eingriffe in die Natur müssen viel besser und genauer überwacht werden! Nun kommen auf den Steuerzahler erhebliche Kosten zu.“

Der BN-Regionalreferent für Schwaben Thomas Frey, der als einer der ersten die Schäden vor Ort begutachtet und den Gerichtsprozess mitverfolgt hat, zeigte sich indes enttäuscht über das Verhalten der Alpgenossenschaft: „Leider wurde vor und während des Prozesses der Eindruck erweckt, dass bei der Alpgenossenschaft nur wenig Sensibilität gegenüber dieser einzigartigen Natur und den Schutzgütern besteht. Es ist traurig zu sehen, dass keinerlei Worte des Bedauerns über deren Taten geäußert wurden.“

Nach Umweltschadensgesetz sind zudem Ausgleichsmaßnahmen beim Rappenalpbach notwendig. Hierzu hat der BN vorgeschlagen, am Rappenalpbach einen ehemaligen Wildbachbereich wieder an das Gewässer anzuschließen. Der BN hat den Antrag nach Umweltschadensgesetz bei der Regierung von Schwaben gestellt und wird sich nun dafür einsetzen, dass die notwendigen Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
 

Für Rückfragen:

Felix Hälbich,

Pressesprecher, Referent für Medien und Kommunikation

Tel. 0 89 / 5 14 69 76 11; 01 71 / 3 37 54 59

E-Mail: felix.haelbich@bund-naturschutz.de