Laich-Rettung im Freibad im Kreuzthal, Buchenberg
Nun gab es dringenden Handlungsbedarf, da die Wanderungen der Amphibien bald losgehen würde und kein Gewässer zur Verfügung stand. Nach Absprache mit dem Bauhof der Gemeinde Buchenberg, war es möglich das kleine Kinderbecken wieder zu befüllen, damit die Amphibien dies als alternativen Laichplatz nutzen können. Zusätzlich wurde in einer gemeinsamen Aktion vom BUND Naturschutz und den ehrenamtlichen Helferinnen vor Ort ein Zaun an der Straße aufgebaut, damit die Amphibien nicht in das leere Schwimmbecken fallen, sondern von den Helferinnen abgesammelt und dann sicher ins Kinderbecken gebracht werden konnten.
Während des Zaunaufbaus lag das Kreuzthal noch im tiefen Schnee, doch dann ging alles ziemlich schnell und die Wanderung begann am Ostersonntag. Allein in der ersten Nacht wurden 143 Grasfrösche gezählt. Laut Berichten gibt es ein sicheres Vorkommen von mindestens 100 Amphibien und in diesem Jahr wurden bereits 357 Grasfrösche erfasst sowie 8 Kröten und 4 Molche dokumentiert. Somit ist das Vorkommen größer als gedacht!
In einer weiteren Aktion wurde der Frosch- und Krötenlaich in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde in einen nahegelegenen Auenwald mit mehreren stillen Gewässern gebracht. Die Gewässer liegen nahe der Ortschaft Schmidsfelden und es wurden mindestens 200 Laichballen umgesetzt. Wir hoffen, dass sich dadurch eine neue Amphibienpopulation entwickeln kann. Die Gewässer sind von einem Waldgebiet umgeben und es besteht dadurch keine Gefahr durch den Straßenverkehr. Des Weiteren besteht hier kein Nutzungskonflikt mit dem Freibadbetrieb. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin ein sicheres Vorkommen von Amphibien am Freibad im Kreuzthal. Adulte Tiere kann man nicht versetzen, da sie an Ihr Geburtsgewässer gebunden sind.
Wir erhoffen uns aus der weiteren Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dass der Schutz dieser Population gesichert werden kann. Bei zukünftigen Baumaßnahmen ist es ebenfalls wichtig, die vorkommenden schutzbedürftigen Amphibien mitzudenken, damit sich so eine Situation nicht noch einmal wiederholen muss. Sämtliche Amphibien sind im Naturschutzgesetz als „besonders schützenwert“ klassifiziert und sie selbst und ihr Lebensraum dürfen nicht gestört bzw. zerstört werden.






