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Stellungnahmen vor 2017

Nach mehreren Besuchen und Telefonaten bei der Stadt und verschiedenen Stellen des Landratsamts stellt sich folgendes Bild dar.

Die Regelungen des Landschaftsschutzgebiets sind durch die Erlaubnis zur Sondernutzung für "Buddhistisches Zentrum" nicht aufgehoben. Fraglich ist, ob sie durch nachfolgende Verwaltungsakte (Bebauungsplan) ausgehebelt sind. Das war die Meinung von Herrn Mayrock, zuständig für Naturschutzrecht. Herr Härle, zuständig für Baurecht, hielt es eher für notwendig, dass die Erlaubnis für solche Maßnahmen weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) eingeholt werden muss. Deren Vertreter, Herr Gern hatte wohl bei einer Begehung signalisiert, dass die UNB unter bestimmten Bedingungen zustimme. Daraufhin wurde mit der Planierung begonnen. Zumindest, so Herr Härle, brauche es für die Aufstellung der Zelte einen Bauantrag. Und da hofften wir, dass die UNB die letzte Möglichkeit ergreift, dem Ausufern der Belastungen entgegenzuwirken. Auch BM Schaupp wurde diese Bitte übermittelt.

Die Obere Naturschutzbehörde sieht das Projekt kritisch. Aber seit kurzem entscheiden über die LSGs die Landratsämter eigenmächtig.