Ortsgruppe Immenstadt
Willkommen bei der Ortsgruppe Immenstadt des BN
Unsere Motivation
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das Leben will"
Ein Satz von Albert Schweizer, auf den ersten Blick banal. Aber er enthält alles, was uns zu Natur- und Umweltschutz bewegt und motiviert. Er verpflichtet uns auf die, die nach uns kommen, auf die, die um uns leben - und sei es auch noch so fern - , und auf die notwendige Solidarität. Damit gewinnt ökologisches Denken soziale und globale Bedeutung.Wir sind aktiv, weil und obwohl wir in einem Problemfeld arbeiten. Denn Naturschutz ist nicht leicht in einer Zeit, wo die finanzielle Klemme des Haushalts weitere Entwicklung zu fordern scheint. In den neuen Stadtrat und Bürgermeister Schaupp hatten wir2008 die Erwartung, dass sich eine übergeordnete Verantwortlichkeit einstellt. Aber die Stadt seetzt auf Wachstum mit einer Bevölkerungsprognose, die nach 5 Jahren schon um 1600 Einwohner über der konkreten Entwicklung liegt.
Naturschutz ist auch nicht leicht, wo zu fragen ist, ob Landrat Kaiser als Chef der Unteren Naturschutzbehörde das Wort "Schutz" im Namen seiner Naturschutzbehörde überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Diese ist nämlich nach Beamtenrecht an seine Weisungen gebunden. Das Ergebnis erlebt man im Oberallgäu oft leidvoll.
Unsere Treffen
Jeden dritten Donnerstag im Monat - Feiertage ausgenommen -
um 20.00 Uhr, Ort ist der Gasthof Traube.
Die Treffen - und eventuelle Abweichungen - werden in der AZ unter "Was, Wann, Wo?" angekündigt.Unsere Kindergruppe, die Waldstrolche, ist zusammengegangen mit den Juniorrangern des Naturparks Nagelfluhkette.
Unsere Themen
Buddhismuszentrum, unser Dauerbrenner
Buddhismus, nein, das was Lama Nydahl darunter versteht, schlägt im Landschaftsschutzgebiet Großer Alpsee eine tiefe Wunde in empfindliche Landschaft. Als Naturschutzverband hatten wir uns die Entscheidung über einen Eingriff in diese mit gutem Grund geschützte Landschaft nicht leicht gemacht. Wir gaben mit unserer unter Auflagen gegebenen <link file:58320 ste>Zustimmung zum EZ einen großen Vertrauensvorschuss. Schlimme Erfahrung lässt uns das bereuen. Wir hatten damals einen positiven Eindruck von den maßgeblichen Personen des EZ auf rücksichtsvollen Umgang mit Natur und Landschaft. Inzwischen wissen wir, dass wirtschaftliches Interesse über den Erhalt des über 5 Jahrzehnte erhaltenen Charakter des Landschaftsschutzgebiets geht. Anstatt eines Veranstaltungssaals mit 700m³ Geschossfläche wird nun ein Wohngebäude mit 2.500 m² gebaut, und entgegen den Auflagen des Bebauugngsplans wird der Hang für 1.000 Kleinzelte planiert
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Hier im Landschaftsschutzgebiet werden der Stiftung Diamantweg Rechte eingeräumt, die jedem anderen versagt sind. Dabei verstoßen die genehmigenden Behörden eindeutig gegen die Alpenkonvention (AK). Als internationales Recht bricht sie Landesrecht. Nach der AK sind Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete nicht zulässig, die den Schutzzweck in Frage stellen. Der ist hier aber eindeutig als Erhalt der landschaftlichen Schönheit definiert. Bundes- und Bayrisches Umweltministerium halten die AK für unmittelbar anwendbar, also für so geltend wie deutsches Recht.
Nördlich über dem GroßenAlpsee liegt das Gut Hochreute im Landschaftsschutzgebiet. Es wurde im Frühjahr 2007 an die Buddhismusstiftung Diamantweg verkauft. Die Stiftung hat dort ihr Europazentrum (im Weiteren: EZ) errichtet. Im Gebäude sollen einzelne Wohnungen eingerichtet werden und Übernachtungsmöglichkeiten für 60 Seminarteilnehmer. Im Freigelände findet seit 2008 die jährliche Sommerveranstaltung mit - nach anfänglichen Angaben - 2.000 Teilnehmern statt. Die Explosion der zulässigen Teilnehmerzahlen auf 5.000 finden Sie hier. Die Teilnehmer schlafen (bisher?) in mitgebrachten Zelten. Für Veranstaltung und Verpflegung wird während der Veranstaltung jeweils ein Zelt aufgestellt.
Herr Mayrock vom Landratsamt hält sich nicht daran und schafft lieber ein eigenes oberallgäuer Recht.
Angesichts der ständig wachsenden Beanspruchung des Landschaftsschutzgebietes und der fehlenden Kontrolle durch die Ämter hat sich aus Mitgliedern der Ortsgruppe Immenstadt eine Gruppe gebildet, die beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen die Satzungen eingereicht hat, die das Projekt ermöglichen sollten. Das Verfassungsgericht hat inzwischen die Klage abgelehnt, "weil es an der hinreichenden Darlegung einer Grundrechtsverletzung fehlt" (dies zu Artikel 141 der Verfassung), und weil es nicht genügt, "lediglich das Abwägungsergebnis" zu beanstanden (dies zu Artikel 118 der Verfassung). Die Verstöße selber hat das Gericht nicht beurteilt.
3 Punkte brachten uns seit Längerem Verdruss
- Die Explosion der Bauflächen und der <link file:72976 replik ende tabelle entwicklung bau und>Teilnehmerzahlen
- Zerstörung zweier amtlich kartierter Biotope
- die Täuschung der Öffentlichkeit (Stadtrat, Bürger, Täger öffentlicher Belange, Ämter), denen ein wesentlich kleinerer Eingriff vorgespielt wurde, als dann konkret entstand, siehe Bilder unten.
Im Umweltbericht - vom EZ als Unterlage für die Genehmigung eingereicht - ist von Geländemodellierungen nur beim Parkplatz die Rede. ("Das neue Gebäude und der Parkplatz werden auf einer bestehenden Hangterrasse positioniert. Der größte Teil des Grundstücks bleibt vom baulichen Eingriff unbetroffen.") Und beim Schutzgut Landschaftsbild heißt es: "Die großen Wiesen- und Waldflächen sind vom Eingriff nicht betroffen." Auch das Landratsamt ging davon aus, dass "größere Erdbewegungen ... nicht notwendig" werden (Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange vom 20.4.2007)
Was der Eingriff aus dem Landschaftsschutzgebiet macht, wird in den beiden amtlichen Bildern der Bayrischen Vermessungsverwaltung deutlich.
Und hier noch Bilder von der frischen Planierung. Unten sind es ca. 4.000 m²
und oben ca 10.000 m³:
<link typo3>
Die untere Planierung ist in diesem Bild links teilweise sichtbar. Sie reicht bis zur rechten Dachkante.
Zum Vergleich hier die Planung aus den Antragsunterlagen (auch im Dezember 2007 im immenstadter Rathausjournal, am 1.01.2008 im Umweltbericht und noch am 23.11.2009 im Ausstellungsraum), der Gegenstand des Bebauungsplans ist. (Die Dachfläche mag zur maßstäblichen Orientierung dienen) :
Stadtentwicklung
Immenstadt hat ein Leitbild erstellt und arbeitet zur Zeit an einem neuen Flächennutzungsplan.
Ist es bedauerlich oder schon blamabel, dass Notwendigkeiten wie Klima- und Resourcenschonung im Leitbild nicht einmal in dem Umfang berücksichtigt sind, wie sie Alpenkonvenion als international verbindliches Recht, Baugesetzbuch, Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan verlangen? Wir haben dazu Stellung bezogen.
Der aktuell neu gefasste Flächennutzungsplan gipfelt in der Verdopplung der Gewerbeflächen mit der Ausweisung von weiteren 37 ha. Dabei ergab die aktuelle Umfrage beim Gewerbe für den gesamten Bereich Alpsee/Grünten einen Bedarf von 15 ha einschließlich des zukünftigen Bedarfs. Der Plan lässt jede der Auflagen aus Baugesetzbuch, LEP und Regionalplan zu verkehrsreduzierender Entwicklung, Flächenrecycling, Nachverdichtung... vermissen und erfült somit nicht einmal die Auflagen des eigenen Leitbilds. Wir, Kreis- und Ortsgruppe, mussten dazu Stellung beziehen.
Laichhabitat am Kleinen Alpsee(bad)
Die Amphibienpopulation am kleinen Alpsee ist gefährdet. Wir haben schon lange keine Bergmolche mehr am "Kröten"zaun gesehen. Zur Stützung der Population wollten wir einen Tümpel aufbessern. Er soll wärmer werden. Dazu war geplant, die Bäume und Büsche rauszunehmen. Ganz unbürokratisch hat die Stadt(gärtnerei) uns innerhalb von drei Tagen nach der Bitte um Hilfe die Fällarbeit abgenommen. Am 11.2.12 hat dann die Ortsgruppe aufgeräumt und trotz minus 15° das meiste Schnittgut rausgeschafft. Es wird am Rand abgelagert als Basis für eine Benjeshecke.
"Unsere" Teiche am Weihergut
2004 hatten wir eine Patenschaft über die zwei Teiche am Weihergut übernommen. Der obere ist noch ein Folienteich, der untere war nach Sanierung durch die Stadt trockengefallen.
Seit unserer Sanierung hat sich der untere zu einem bedeutenden Biotop für Amphibien und Libellen entwickelt. Aufgrund der Nährstoffbelastung durch den einst dort abgelagerten Abbrand des Weiherguts droht er zu verlanden.
Wir haben ihn ausgebaggert, Ende November, wenn die Amphibien raus sind, mussten dafür aber erst das Wasser auslassen. Problem macht das ständig nachlaufende Wasser. Das meiste läuft durch den Damm des oberen Teichs zu. Auch den müssen wir sanieren, weil der Pegelstand sich grob ändert. Wiederholt laichten so Amphibien bei hohem Wasserstand und wenig später lagen Hunderte von Laichballen im Trockenen. Das gefährdet die Population. Als erstes haben wir, wenn der Bagger schon da war, den Mönch rausreißen lassen. Die Zustimmung der Stadt dazu haben wir. Dann werden wir im kommenden Jahr versuchen, den Damm abzudichten. Der Mönch hatte keinerlei Anschlüsse und daher auch keine Funktion. Überrascht waren wir nur deswegen, weil die Untere Naturschutzbehörde die Funktion für die Subvention bestätigt hatte. So flossen hier wenigstens die Fördermittel.Anfang Dezember haben wir eine LKW-Ladung Lehm bekommen. Jörg hat einen Bagger organisiert, der den am Damm eingebaut hat. Wir warten jetzt mit Spannung auf das Ergebnis. Hält er oder hält er nicht?
Februar 2012: Er hält, und der Teich steht höher denn je. Er läuft über den erhöhten Damm ab, so dass wir jetzt den Überlauf sichern müssen. Wir wollen es mit Weidenschösslingen versuchen.
Die Feuerwehr Bühl war sofort bereit, uns zu unterstützen und rückte <link>
Samstag früh mit einer kleinen Mannschaft und der Schmutzwasserpumpe an und pumpte den Teich in zwei Stunden leer. Am Nachmittag war aber der alte Pegel wieder erreicht. Nun versuchten wir, mit Schläuchen das Wasser über den Rand des Überlaufs abzuleiten.
Das klaptte, und als der Bagger kam, war der Teich leer.Nach zwei halben Tagen bei Kälte und Sauwetter waren etliche Lastwagenladungen Schlamm behutsam ausgebaggert und das Ufer fließend modelliert.
Das Bild zeigt Jörg Sauer beim Dirigieren der Baggerschaufel.
Offensichtlich blieb die Sielhaut erhalten und der Teich war schon am nächsten Morgen wieder vollgelaufen, auch schon fest zugefroren.
Buddhismus, Europazentrum in Immenstadt *
Nördlich über dem Großen Alpsee liegt das Gut Hochreute im Landschaftsschutzgebiet. Es wurde im Frühjahr 2007 an die Buddhismusstiftung Diamantweg verkauft. Die Stiftung hat dort ihr Euro-pazentrum (im Weiteren: EZ) errichtet. Im Gebäude sollen einzelne Wohnungen eingerichtet werden und Übernachtungsmöglichkeiten für 60 Seminarteilnehmer. Im Freigelände findet seit 2008 die jährliche Sommerveranstaltung mit - nach anfänglichen Angaben - 2.000 Teilnehmern statt. Die Explosion der zulässigen Teilnehmerzahlen auf 5.000 finden Sie hier. Die Teilnehmer schlafen (bisher?) in mitgebrachten Zelten. Für Veranstaltung und Verpflegung wird während der Veranstaltung jeweils ein Zelt aufgestellt..
Es ist verständlich, dass ein Naturschutzverband sich die Entscheidung über einen Eingriff in diese mit gutem Grund geschützte Landschaft nicht leicht macht. So haben wir mit unserer unter Auflagen gegebenen <link file:58320 ste>Zustimmung zum EZ einen großen Vertrauensvorschuss gegeben. Deswegen und wegen des positiven Eindrucks, den wir damals von den maßgeblichen Personen des EZ mitgenommen hatten, hofften wir auf rücksichtsvollen Umgang mit Natur und Landschaft. Inzwischen wissen wir, dass es diese rücksichtsvollen Menschen dort gibt, aber an Schaltstellen auch "Durchdrücker", denen im Interesse der Funktion des Zentrums der über 5 Jahrzehnte erhaltene Charakter des Landschaftsschutzgebiets egal ist. Anstatt eines Veranstaltungssaals mit 700m³ Geschossfläche liegt nun die Planung für ein Wohngebäude mit 2.500 m² und weitere 1.200 m² vor, und die Planung für die Terrassierung des Hangs für die 1.000 Kleinzelte ist beauftragt.
Hier im Landschaftsschutzgebiet werden der Stiftung Diamantweg Rechte eingeräumt, die jedem anderen versagt sind. Dabei verstoßen die genehmigenden Behörden eindeutig gegen die Alpenkonvention (AK). Als internationales Recht bricht sie Landesrecht. Nach der AK sind Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete nicht zulässig, die den Schutzzweck in Frage stellen. Der ist hier aber eindeutig als Erhalt der landschaftlichen Schönheit definiert. Bundes- und Bayrisches Umweltministerium halten die AK für unmittelbar anwendbar, also für so geltend wie deutsches Recht.
Herr Mayrock vom Landratsamt hält sich nicht daran und schafft lieber ein eigenes oberallgäuer Recht.
Angesichts der ständig wachsenden Beanspruchung des Landschaftsschutzgebietes und der fehlenden Kontrolle durch die Ämter hat sich aus Mitgliedern der Ortsgruppe Immenstadt eine Gruppe gebildet, die beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen die Satzungen eingereicht hat, die das Projekt ermöglichen sollten. Das Verfassungsgericht hat inzwischen die Klage abgelehnt, "weil es an der hinreichenden Darlegung einer Grundrechtsverletzung fehlt" (dies zu Artikel 141 der Verfassung), und weil es nicht genügt, "lediglich das Abwägungsergebnis" zu beanstanden (dies zu Artikel 118 der Verfassung). Die Verstöße selber hat das Gericht nicht beurteilt.
3 Punkte brachten uns seit Längerem Verdruss
- Die Explosion der Bauflächen und der <link file:72976 replik ende tabelle entwicklung bau und>Teilnehmerzahlen
- Zerstörung zweier amtlich kartierter Biotope
- die Täuschung der Öffentlichkeit (Stadtrat, Bürger, Täger öffentlicher Belange, Ämter), denen ein wesentlich kleinerer Eingriff vorgespielt wurde, als dann konkret entstand, siehe Bilder unten.
Im Umweltbericht - vom EZ als Unterlage für die Genehmigung eingereicht - ist von Geländemodellierungen nur beim Parkplatz die Rede. ("Das neue Gebäude und der Parkplatz werden auf einer bestehenden Hangterrasse positioniert. Der größte Teil des Grundstücks bleibt vom baulichen Eingriff unbetroffen.") Und beim Schutzgut Landschaftsbild heißt es: "Die großen Wiesen- und Waldflächen sind vom Eingriff nicht betroffen." Auch das Landratsamt ging davon aus, dass "größere Erdbewegungen ... nicht notwendig" werden (Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange vom 20.4.2007)
Was der Eingriff aus dem Landschaftsschutzgebiet macht, wird in den beiden amtlichen Bildern der Bayrischen Vermessungsverwaltung deutlich.
Und hier noch Bilder von der frischen Planierung. Unten sind es ca. 4.000 m²
und oben ca 10.000 m³:
Die untere Planierung ist in diesem Bild links teilweise sichtbar. Sie reicht bis zur rechten Dachkante.
Zum Vergleich hier die Planung aus den Antragsunterlagen (auch im Dezember 2007 im immenstadter Rathausjournal, am 1.01.2008 im Umweltbericht und noch am 23.11.2009 im Ausstellungsraum), der Gegenstand des Bebauungsplans ist. (Die Dachfläche mag zur maßstäblichen Orientierung dienen) :
Die grauen Flächen zeigen in etwa die planierten Flächen
und Aufschüttungen für die Großzelte.
Auf den verbleibenden Flächen soll das Zeltlager für bis 5000 Personen untergebracht werden.
* Das EZ ist aufgefordert, diese Seiten durchzusehen und uns eventuelle Unrichtigkeiten mitzuteilen. Bisher haben wir keine solche Meldung erhalten.
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