Bund Naturschutz Ortsgruppe Immenstadt
25.3.2001 an Herrn Bürgermeister Bischoff und alle Stadträte
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.3.2001 tritt die Planung für die Umgehung Immenstadts in eine weitere entscheidende Phase. Die Argumente sind ausgetauscht.
Angesichts des langjährigen Rechtsstreits um die Trassierung der A 7 müssen wir aber auf die besondere Verantwortung der Stadt Immenstadt hinweisen. Denn schon die bisherige Richtung war von Immenstadt vorgegeben, z.T. gegen den Willen übergeordneter Stellen, wie er im Raumordnungsbeschluss zu erkennen war. Nach dieser Festlegung durch die Stadt bestand „für den Baulastträger grundsätzlich kein Ermessensspielraum mehr, welche Linie er in das Planfeststellungsverfahren einzubringen hat.“ (Oberste Bayrische Baubehörde, 19.7.1994)
Der Widerstand in der Bevölkerung wird nicht zuletzt durch die 604 Einwendungen dokumentiert, die alleine im immenstädter Rathaus eingingen. Uns sind bereits drei Klagefronten bekannt, die anwaltschaftlich vertreten werden. Der Bund Naturschutz ist noch nicht dabei. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass ein Beschluss für die Nordtrasse uns zwingt, diese mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. In diesem Falle kann auch der Konsens verlassen werden, mit dem bisher der Bau einer Umgehungsstraße nicht in Frage gestellt wurde.
Das Bundesnaturschutzgesetz sagt mit aller Klarheit: Vermeidbare Eingriffe sind zu vermeiden, nicht vermeidbare Eingriffe sind auszugleichen. In unseren Augen ist der Eingriff durch die Nordtrasse vermeidbar, wenn er unvermeidbar wäre, wäre der Eingriff nicht auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Grebenstein, Jörg Sauer