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Jeder Tropfen zählt – BN fordert konsequenten Schutz des Grundwassers am Weltwassertag

Grundwasserspiegel im Freistaat sinkt kontinuierlich. Staatsregierung muss auf die Einhaltung von Regeln zum Schutz des Grundwassers hinwirken. Verschmutzung des Grundwassers ist großes Problem.

21.03.2022

Zunehmende Trockenperioden, erhöhte Verdunstung durch höhere Temperaturen und in der Folge gestiegene Wasserbedarfe, zum Beispiel für die Landwirtschaft, wirken unheilvoll zusammen und lassen Grundwasserstände sinken, Wälder, Bäche und Feuchtbiotope trocknen aus. Starkregenereignisse führen kaum zur Grundwasseranreicherung, der überwiegende Teil fließt schnell ab. Ungezügelte Versiegelung und eine Entwässerungslandschaft verstärken diese Effekte.

Eigentlich sollen europäische Regelungen dies verhindern. Jedoch werden sie nicht in der gebotenen Konsequenz umgesetzt. „Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, diese Regelungen endlich flächendeckend konsequent umzusetzen. Der Schutz des Grundwassers muss auch in Bayern die unbedingt notwendige Beachtung finden“, so Beate Rutkowski. „Die Wasserwirtschaft muss dringend umdenken. Es dürfen keine Entnahmerechte erteilt werden, die über die Grundwasserneubildung hinausgehen, bestehende Rechte müssen schnellstmöglich überprüft werden.“

Auch die Verschmutzung des Grundwassers ist ein großes Problem. Sie entsteht vor allem durch den Gebrauch enormer Mengen an Dünger und Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen. Durch zu hohe Nitratgehalte und den Nitratabbau im Grundwasser lösen sich Schwermetalle wie Cadmium und Arsen. Hinzu kommen nicht nutzbare Grundwasserbereiche unter Flächen mit Altlasten, Verkehr oder Industrie.

 

Der BUND Naturschutz fordert im Einzelnen:

  • Schaffung deutlich besserer fachlicher Grundlagen und Bilanzen zur Beurteilung des mengenmäßigen Zustandes für die Wasserbehörden.
  • Auf dieser Grundlage Überprüfung bestehender Nutzungen und Begrenzung bei Übernutzung. Grundsätzlich sollten alle Grundwasserentnahmen erlaubnispflichtig sein und müssen überwacht werden. Der öffentlichen Trinkwasserversorgung muss absoluter Vorrang eingeräumt werden.
  • Sanierung des Landschaftswasserhaushaltes mit Wasserrückhalt in der Fläche und Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den Feuchtgebieten.
  •  Sicherstellung des guten Erhaltungszustandes der wasserabhängigen Lebensräume, d.h. Renaturierung von Mooren, Feuchtgebieten, Flüssen und Auen.
  • Schutz der Wasserressourcen vor Schad- und Nährstoffbelastungen.
  • Deutlich mehr Raum für mehr frei fließende Flüsse.
  • Konsequente Umsetzung verbindlicher europäischer Regelungen (Wasserrahmenrichtlinie).
  • Verursacher*innenbezogene Kostenverteilung z. B. für aufwendige Wasseraufbereitung.

 

Pressemitteilung des BUND Naturschutz (BN) zum Weltwassertag am 22.3.22