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Stellungnahmen vor 2017

Die Bewertung des Nutzens im Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Inzwischen ist der Bundesverkehrswegeplan fertiggestellt und vom Kabinett beschlossen. Seine Umsetzung in das Bundesfernstraßenaus-baugesetz durch den Bundestag steht im Februar und März 2004 an.
Für den BVWP 2002 wurde ein modernisiertes und ergänztes Bewertungsverfahren entwickelt. Es „erfasst... alle Wirkungsbereiche, die einen nennenswerten Einfluss auf das Bewertungsergebnis haben könnten."
Nachdem in Immenstadt erst kürzlich für Kosten über 35 Mio DM weitgehend zu Lasten des Bundes und der Bahn die „mittlere Stadtspange“„ im Zuge der B 308 fertiggestellt wurde, die parallel zur geplanten Umgehung läuft, ist die Rentierlichkeit des Projektes besonders kritisch zu sehen.

Im Bundesverkehrswegeplan wurde die Umgehung im Zuge der B 308 mit einem Nutzen-Kostenverhältnis von nur 2,4 und nur 2 von 5 möglichen Punkten in der Raumwirksamkeitsanalyse in den "vordringlichen Bedarf " eingestuft. Die Kostenschätzung liegt derzeit bei 44 Mio €. Dabei sind Kostensteigerungen in zweistelliger Millionenhöhe noch nicht berechnet, um 21 Änderungsforderungen des immenstädter Stadtrats zu erfüllen, von deren Verwirklichung die endgültige Zustimmung abhängig gemacht wird. (Das sind u.a. weitere 230 Meter Tunnel zur Sicherung eines Baugebiets für die ferne Zukunft und die Untertunnelung der Talquerung.) 

Selbst an dem schon niedrigen NKV von 2,4 der B 308 bestehen begründete Zweifel: Es basiert auf einer Verkehrsstärke von 14.340 KFZ aus den sehr groben Berechnungen des BVWP. Hier aber ergeben die konkreten lokalen Daten aus den Unterlagen der Planfeststellung 8.400 KFZ.! Das wäre von nachrangiger Bedeutung, wenn nicht nach Auskunft aus dem BMVBW die einheitliche Bewertung aus dem BVWP „in der Regel“ niedrigere (!) Ergebnisse bringt als die lokalen Ermittlungen.
Da die einzelnen Komponenten des Projektnutztens weitgehend propor-tional zur Verkehrsstärke sind, wird hier eine Korrektur nach dem Verhältnis der beiden Verkehrsstärken vorgenommen. So korrigiert bleibt ein NKV von 1,4 . Die o.a. Forderungen Immenstadts  würden es in den Bereich von 1,0  drücken. Das macht nach der Logik des BMVBW eine andere Einreihung des Projekts zwingend.   

Denn „Für die Einteilung der Projekte in die Dringlichkeitsstufen... ist die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit die Grundlage, über die das NKV Aufschluss gibt. (Beschluss der Bundesregierung zum BVWP)

Anderenorts wird man daher überrascht feststellen, dass dort Projekte in den "weiteren Bedarf" eingereiht wurden - also vor 2015 keine Chance auf den vordringlichen Bedarf haben - die in der Bewertungsziffer gleich oder z.T. wesentlich höher, also besser, liegen . Alleine in Bayern sind das über 140 Projekte.

Als Begründung für die Bevorzugung der B 308 mit der Einstufung in den vordringlichen Bedarf wird der „weit fortgeschrittene Planungsstand “ genannt. Tatsache ist, dass das Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen Günden nach der Anhörung im März 2001 unterbrochen werden musste. Knapp 3 Jahre später ist es immer noch unterbrochen und wird nach Aussage des Straßenbauamts erst nach dessen Antrag wieder aufgenommen.