Uns fehlen im Leitbild alle notwendigen Hinweise auf Resourcen- und Flächenschonung, Flächenrecycling, Leerstandsmanagement, verdichtete Bauformen, Nachverdichtung..., wie sie BauGB, § 1 und 1a , LEP u.a. Ziel VI 1.1 und Regionalplan fordern oder auch vorschreiben.


Im Leitbild Umwelt finden wir die Verbesserung des Schutzes der Naturräume im Zusammenhang mit dem Naturpark Nagelfluhkette. Wir vermissen zunehmend den Schutz im Bereich geschützter Gebiete, also zunehmenden Verbrauch und Beanspruchung von LSG-Flächen. Die Stadt muss erklären, ob sie sich an die Alpenkonvention zu halten bereit ist, die als internationales Recht Bundes- und Landesrecht bricht und die Änderung von LSGs nicht zulässt. Korrekterweise müsste ergänzt werden, dass die rasante städtische Entwicklung mit hohem Flächenverbrauch ohne Bevölkerungswachstum zustande kam.


Zum Leitbild Stadtentwicklung erinnern wir daran, dass wir uns an anderer Stelle kritisch zu der abzusehenden weiteren Zersiedelung Stellung genommen haben. Sie zwingt zu weiterem Individualverkehr. Hierzu fordert § 1 (6) 7. e) BauGB die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes ..., insbesondere der Vermeidung von Emissionen, hier durch Verkehrsinduktion, und § 1 (6) 9 die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen mit einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung. Es ist auch ein Szenario denkbar, dass mit weiterer Energieverknappung das Wohnen in den versprengten Ortsteilen wirtschaftlich problematisch wird und Wertverluste von Gebäuden zu realisieren sind.

Eine Grundversorgung soll in den Ortsteilen Knottenried, Diepolz, Akams, Zaumberg, Eckarts und Stein angestrebt werden. Das ist mit Ausnahme von Stein Augenwischerei. Weder Kindergarten noch Schule noch Laden für den täglichen Bedarf sind dort realisierbar. Mit Ausnahme von Stein sind die betreffenden Ortsteile keine nach LEP B VI 1.1 und BauGB geeigneten Siedlungseinheiten. Eine Weiterentwicklung hier ist Zersiedelung. Die Ortsteile mit Ausnahme von Stein, Bühl und Rauhenzell werden auch nach Ausweitung eine Größe haben, die zur Isolation von Kindern, Alten und Behinderten führt, wenn sie vor Ort keine Mitmenschen ihrer Altersklasse finden.

Es soll ein ausgewogenes Verhältnis von Wohnungen und Zweitwohnungen angestrebt werden. Was strebt die Stadt da an, hat sie Kriterien?


Einer Aussage im Leitbild Verkehr ist uneingeschränkt zuzustimmen: dass nämlich „die Kostenbelastung durch steigende Umweltvorgaben und Verknappung des Erdöls... weiter steigen wird. Dem ist in der Verkehrsplanung... Rechnung zu tragen.“

Wenn aber die Nachhaltigkeit festgemacht wird an „höchstmögliche(r)Mobilität für motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer“, dann ist das ein Widerspruch zu nachhaltigem Handeln und lässt den notwendigen Gestaltungswillen vermissen. Klima und Energieverknappung fordern dazu heraus, Maßnahmen zu ergreifen, die den Individualverkehr bremsen. Weiter unten im Text wird vage der Umstieg auf Rad oder ÖPNV genannt, aber offensichtlich nicht erkannt, dass die höchstmögliche Mobilität für motorisierte Verkehrsteilnehmer dagegen konkurriert. BauGB § 1 (6) 9 fordert eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebaulichen Entwicklung.